Außensportanlagen dürfen ab 4. Mai unter Auflagen wieder genutzt werden – MEDIENINFORMATION 016/2020 vom 30.04.2020 des LSB

Schrittweise Wiederaufnahme des Vereinssports

Ab dem kommenden Montag darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden.
Unter Beachtung verschiedener Vorgaben zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb
zunächst im Freien wieder anlaufen.

Darauf verständigten sich die Mitglieder der Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung.
Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass
alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das
Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten
werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten.
Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.