Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden

EINHALTUNG DER HYGIENEVORSCHRIFTEN!!!

MEDIENINFORMATION
13.05.2020 – 017/2020

In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen
Innensportanlagen sowie Fitness- und Sportstudios, Tanzschulen und Gastronomie wieder
öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin
Hygieneauflagen wie beispielsweise …

.Der Landessportbund Sachsen empfiehlt seinen Mitgliedsorganisiationen bei der Wiederaufnahme des Vereinssports die Einhaltung folgender Hygieneregeln:

  • Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in den Sportstätten bzw. Einrichtungen zu tragen.
  • Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (keine Jugendkurse) sowie Solotänzer. Extrakurse für Risikogruppen (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.
  • Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von der jeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,50 Metern während des Trainings garantieren und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung zu begründen.
  • Der Mindestabstand zwischen Sportlern, Tänzern bzw. Tanzpaaren und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist, außer bei einem Tanzpaar zueinander, zu vermeiden.
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
  • Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Plexiglasschutz versehen werden.
  • Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
  • Ab dem 10. April 2020 haben sich alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, kommentiert die neuen Regelungen: “Wir freuen über diese weitere Lockerung der Restriktionen für den organisierten Sport. Damit auch die noch bestehenden Einschränkungen zeitnah aufgehoben werden können, appelliere ich an alle sächsischen Vereine: Halten Sie sich an die aktuellen Hygiene-Regeln! Nur wenn wir alle diszipliniert und verantwortungsvoll zu einem momentan noch etwas eingeschränkten Vereinsleben zurückkehren, können wir die Infektionszahlen weiterhin niedrig halten und gemeinsam gute Bedingungen für weitere Öffnungen schaffen. Mein großer Dank gilt allen Ehrenamtlichen, die den Sport gerade jetzt und auch unter erschwerten Bedingungen am Laufen halten!”

Voraussetzung für die aktuellen Lockerungen der Maßnahmen zum Infektionsschutz ist eine weiterhin niedrige Zahl von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus. Für den Fall, dass auf 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neuerkrankungen kommen, ist eine sogenannte „Notfallbremse“ geplant, die bisher erlaubte Lockerungen wieder außer Kraft setzt. Diese neuen Vorgaben gelten vorerst bis zum 5. Juni.